9. INTERNATIONALER WEINWETTBEWERB DIE AUSWAHL DES BÜRGERMEISTERS
(La Selezione del sindaco)
Kleine Posten, hochwertige Weine
Die Erzeugerfirmen können sich anmelden müssen bis zum 5. Mai 2010 per E-Mail an die Adresse info@selezionedelsindaco.it oder per fax Nr.+39.06.2332.6701 folgende Unterlagen einreichen:
§ Vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag mit der Unterschrift des Verantwortliches der Firma (Anmeldung2010.doc), der zum Download auf der Webseite www.selezionedelsindaco.it zu finden ist, mit Angabe der Banküberweisung (Die ersten beiden Weine für den Wettbewerb registriert sind kostenlos, ab dem dritten Wein registriert ist 110 € pro Stück) auf das Konto Nr. 100000002885 der Associazione Nazionale Città del Vino, bei Banca Intesa San Paolo, Agenzia di Roma 11, Via di S. Croce in Gerusalemme 81/C Roma, ABI 03069, CAB 03211, CIN E versehen. Diese Einschreibegebühr gilt als Beitrag der organisatorischen Kosten zu einer Veranstaltung ohne lukrative Zwecke. Für die ausländischen Gemeinden gelten die internationalen Bankkoden: IBN IT600E0306903211100000002885 BIC BICITITMM.
· Betriebsbogen, Modul B (Firma2010.doc) und Informationsblatt des teilnehmenden Wein, Modul C (Wein2010.doc). Beide Formuläre sind zum Download auf der Webseite www.selezionedelsindaco.it zu finden;
§ 3 (drei) Etiketten pro einzelnen teilnehmenden Wein, die in gedruckte Form in „.ai“-Format (Adobe Illustrator) mit allen als Pfad übertragten Zeichen per E-Mail an info@selezionedelsindaco.it zusenden sind.
Fur jeden Weinposten mit Lieferschein versehen müssen die Erzeugerfirmen bis zum 17.00 Uhr des 11. Mai 2010 an die Schuladresse IST. ISTRUZIONE SEC. SUPERIORE ENRICO PANTANELLI SEZ. AGRARIA – CONTRADA S. LORENZO, 72017 OSTUNI (BR) – ITALIEN – Tel. +39.0831 301868 -
FOLGENDE UNTERLAGEN ZUSENDEN :
· QbA- oder QmP-Berechtigungsschein von der Handelskammer zugelassen und mit Herkunftsangabe und Qualitätsbezeichnunug des Weins;
· Protokoll der entnommenen Proben, das von einem von dem wissenschaftlichen Komitee offiziell beauftragen Beamter oder einem Experte aufgenommen werden muss;
· Eigene unterzeichnete Erklärung als Bestätigung davon, dass die entnommenen Proben dem Weinposten entsprechen, so wie es im Anmeldungsschein angegeben wird. Die teilnehmende Erzeugerfirma wird dem vom Komitee beauftragten Personal den Zutritt zu den eigenen Räumen zur Entnahme der Weinproben erlauben;
§ Sechs (6) 0.75 Literflaschen aus gleichem Weinposten oder andernfalls nur für Dessertweine zwölf (12) Flaschen mit Kapazität von 0,375 liter, von denen 3 (oder 6 wenn von 0,375 l ) ganz etikettiert und einzel verpackt und 3 ( oder 6, wenn von 0,375 liter) ohne Etikett oder Zeichen und zusammenverpackt. Auf dem Packpapier muss es deutlich vermerkt: „Campione non commerciale inviato per RASSEGNA INTERNAZIONALE „LA SELEZIONE DEL SINDACO“ (Muster ohne Handelswert zur Wettbewerbsteilnahme);
§ Eine Bescheinigung der analytischen Werte, auch von dem eigenen Betriebslabor ausgestellt, mit mindestens folgenden Angaben:
- Alkoholgehalt bei 20° C
- Zuckergehalt
- Gesamtsäure als Weinsäure oder Schwefelsäure, pro g/l
- Flüchtige Säure pro Tausend
- Gesamtschwefeldioxid
- Freie Schwefeldioxid
- Druck (bei Schaumweinen)
Die Bescheinigung soll den Name der teilnehmenden Erzeugerfirma und des teilnehmenden Weines und allen die Daten enthalten, die als Identifikation der Proben dienen.
Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, eigene Kontroll- und Vergleichanalysen durchzuführen.